Kurzform der Gründungssatzung des Vereines „Die Erkrather e. V.“
Name:
Der Verein führt den Namen „Die Erkrather e. V.“ und wird im Vereinsregister des Amtsgerichtes Mettmann eingetragen.
Sitz:
Zweck:
Zweck des Vereines ist die Förderung des Brauchtums, der Heimatpflege und der damit verbundenen Jugendarbeit.
Gemeinnützigkeit:
Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne. der Abgabenordnung; entsprechende Anerkennung durch das Finanzamt wird beantragt.
Mitgliedschaft:
Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden. Die Mitgliedschaft endet mit Kündigung bzw. Tod des Mitgliedes oder aber der Auflösung des Vereines.
Mitgliedsbeitrag:
Organe des Vereines:
Organe des Vereines sind:
- der Vorstand (1. Vorsitzender, stellvertretender vorsitzender, Schriftführer, Schatzmeister, Jugendwart und
2 Beisitzer)
- die Jahreshauptversammlung der Mitglieder
Stand der Satzung: Datum der Eintragung
Die vollständige Satzung wird jedem Mitglied mit der Bestätigung des Beitritts ausgehändigt. Selbstverständlich können Sie vorab eine Ausfertigung bei unserem Schriftführer unter folgender Adresse anfordern:
Ihr Vorstandsteam
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